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Weiter verwendete Begriffe: |
| Wenn das Zielland nicht gleich dem Ausbildungsland ist, dann ist folgende Information für Sie wichtig. |
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1) Für EU-Bürger, die in einem anderen Land der EU
arbeiten wollen Innerhalb der EU ist die
Anerkennung folgendermaßen geregelt: Mit der
Konformitätserklärung kann in Österreich - tagesaktuell - die
Ärztelisteneintragung vorgenommen werden, die zur Arbeitsaufnahme als
Mediziner berechtigt. Achtung, Staatsbürger der neuen EU-Länder benötigen
aktuell zusätzlich noch eine Arbeitserlaubnis. Fachärzte müssen zusätzlich noch Ihre Facharztausbildung bei der Ärztekammer im Zielland anerkennen lassen. Achtung: einige wenige Ausbildungen werden in anderen EU-Ländern nicht oder nicht ganz anerkannt (dies gilt beispielsweise auch für in Deutschland erfolgreich absolvierte Ausbildungen, die dann in Österreich nicht anerkannt werden). In diesem Fall sind weitere Weiterbildungszeiten als Assistenzarzt und eine eigene Facharztprüfung im Zielland oder ergänzende Prüfungen notwendig.
Informationen zur Vergleichbarkeit der Ausbildungen, etc. finden Sie unter Links. |
| 2) Für Nicht-EU-Bürger,
welche in der EU
arbeiten wollen In diesem Fall ist die
Nostrifikation Ihrer Ausbildung (Medizinstudium) im Zielland erforderlich. Dabei werden die
Inhalte Ihrer Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildung im Zielland
verglichen. Die Nostrifikation erfolgt zumeist an einer medizinischen
Fakultät einer Universität und bestätigt lediglich, dass das Medizinstudium
gleichwertig dem Studium im Zielland der EU ist.
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| Sobald Ihre Bewerbungsunterlagen samt Zeugnisse
vollständig bei uns eingelangt sind, erhalten Sie von uns eine
länderspezifische Information mit allen Adressen und Ansprechpartnern der zuständigen
Einrichtungen, damit Sie die Schritte zur Anerkennung Ihrer Ausbildung,
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse, etc.
setzen können.
Gerne unterstützen wir Sie bei den Behördenwegen, dazu haben wir neben der Erfahrung direkte Kontakte mit den zuständigen Stellen. Bewerber, die von uns vermittelt werden möchten, brauchen sich mit den Einzelheiten nicht auseinander zu setzen, sondern werden von uns in allen Punkten angeleitet und begleitet. Unsere direkten Behördenkontakte ersparen Ihnen Wege und Geld. |
Da diese Information nur eine kurze Zusammenfassung darstellt, bitten wir um Verständnis, dass wir für diese Information keine Haftung - insbesondere gemäß §4 AMFG - übernehmen.
Letzte Änderung 28.11.2011